ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften , mit denen in Geschäftsbedingung getreten wird, die in Ausübung einer gewerbliche oder selbständige beruflichen Tätigkeiten handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns einzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§ 3. KOSTENVORANSCHLAG
1. Soweit möglich, wird dem Auftraggeber der voraussichtliche Reparaturpreis bekannt gegeben. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.
2. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber je nach entstandenem Aufwand in Rechnung gestellt, da in diesem Zusammenhang nachfolgend aufgeführte notwendige Arbeiten durchgeführt werden:
a) Demontage,
b) Fehlersuche (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit)
c) Einholung von Angeboten über Ersatzteile bzw. Reparatursätze
d) Erstellung des Kostenvoranschlages
3. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden nur bei Auftragserteilung dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt, da die bereits erbrachten Leistungen bei Durchführung der Reparatur verwertet werden.
§ 4. NICHT DURCHFÜHRBARE REPARATUR
1. Wenn ein Auftrag aus Gründen nicht durchgeführt werden kann, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der entstandene Aufwand für die erbrachten Leistungen des Kostenvoranschlages dennoch vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt insbesondere:
a) wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat
b) der Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt
c) der Auftrag während der Durchführung gemäß § 649 BGB gekündigt wurde, ohne dasshierfür ein Umstand ursächlich war, den der Auftragnehmer zu vertreten hat
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und gegen Erstattung der Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Auftraggeber beruft.
4. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 5. REPARATURFRIST, LIEFERTERMIN
1. Die Angaben über die Reparaturfristen und Liefertermine beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.
2. Die Vereinbarung einer verbindlichen Reparaturfrist bzw. eines verbindlichen Liefertermins kann der Auftraggeber erst dann verlangen, wenn der Umfang der notwendigen Arbeiten sowie der Liefertermin benötigter Reparatursätze bzw. Ersatzteile genau feststeht.
3. Bei notwendigen zusätzlichen Reparaturarbeiten oder später erteilten Erweiterungsaufträgen verlängert sich die vereinbarte Reparaturfrist bzw. der Liefertermin entsprechend. Desgleichen gilt bei Verzögerung der Reparatur bzw. der Liefertermins infolge höherer Gewalt oder schwerwiegender, unverschuldeter und unvorhergesehener Betriebsstörungen, wie etwa rechtmäßige Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Ausbleiben von Arbeitskräften oder von Zulieferungen. Seitens des Auftragnehmers besteht keine Schadenersatzpflicht, er ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über diese Verzögerungen unverzüglich zu unterrichten.
4. Diese Regelungen stellen keine Einschränkungen von Verpflichtungen des Auftragnehmers zu sorgfältiger Auswahl von Fachkräften und Vorlieferanten dar. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht bleibt ebenfalls unberührt.
§ 6. ABNAHME
1. Die Abnahme des Reparaturgegenstandes hat durch den Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, im Betrieb des Auftraggebers zeitnah zu erfolgen.
2. Erweist sich die Reparatur bei Abnahme als nicht vertragsgemäß, so ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Auftraggebers unerheblich ist oder der Mangel auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.
3. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 2 Wochen seit Zustellung des Reparaturgegenstandes als erfolgt.
4. Mit Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkennbare Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
§ 7. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständiger Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wie sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. Und 3. Dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zu Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 8. LIEFERUNG
1. Lieferfristen beginnen erst nach restloser Klärung aller Ausführungsdetails zu laufen. Die Einhaltung etwa vereinbarter Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
2. Sofern wir Lieferfristen schuldhaft nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3. Teillieferungen sind gestattet.
§ 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbebeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn Schäden am Liefergegenstand oder sonstigen Vermögensgegenständen des Kunden.
§ 10. VERMIETUNG
1. Die Dauer der Vermietung sowie die Höhe des Mietzinses wird vertraglich und schriftlich festgelegt.
2. Bei Beschädigung des gemieteten Gegenstandes wird die festgesetzte Kaution bis zur Klärung der Sachlage von uns einbehalten.
3. Die Vermietungsgegenstände sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben und bleiben währen der Vermietung unser Eigentum.
4. Eine Vermietung an Dritte darf nicht vorgenommen werden.
5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch z.B. unsachgemäße Bedienung, grobe Fahrlässigkeit, etc. entstanden sind.
§ 11. VERTRAGSSCHLUSS
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang beiuns einzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 12. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständiger Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wie sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. Und 3. Dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zu Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 13. VERGÜTUNG
1. An den angebotenen Preis sind wir drei Monate gebunden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale und Bearbeitungsgebühr. Beim Versand mittels Spedition werden die Versandkosten nach Aufwand berechnet.
3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
5. Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Auf Arbeitszeit wird kein Skonto gewährt.
7. Sollten von uns gelieferte Waren auch von uns montiert werden, sind wir berechtigt, die Reisekosten für unsere Monteure sowie die Kosten der Gepäck- und Werkzeugbeförderung, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 14. VERSAND
1. Der Versand der Ware erfolgt auf Wunsch, Rechnung und Gefahr des Kunden.
2. Die Auswahl des Transportmittels bleibt uns überlassen.
3. Die Versandkosten (Porto und Verpackung) trägt der Kunde.
4. Transportschäden hat der Kunde sofort oder spätestens 4 Tage nach Erhalt der Ware dem Lieferer und dem Überbringer schriftlich mitzuteilen und Art und Umfang der Beschädigung mitzuteilen.
§ 15. GEWÄHRLEISTUNG
1. Ist der Käufer Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Die Ersatzlieferung erfolgt frachtfrei.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, ver- bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich für die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Bei gebrauchten Sachen wird die Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4).
8. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachenzwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
§ 16. GARANTIE
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort für beiderseitige Rechtsbeziehungen ist an unserem Sitz, soweit nichts anderes vereinbart.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. § 306 BGB gilt entsprechend.
5. Firma Haid Gastro-Ausstatter darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. Firma Haid Gastro-Ausstatter hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.
§ 18. SALVATORISCHE KLAUSEL, TEILUNWIRKSAMKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.