Auf uns können Sie zählen!
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 


§ 1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen.

2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen,  mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine  gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden  kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder  juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften , mit  denen in Geschäftsbedingung getreten wird, die in Ausübung einer  gewerbliche oder selbständige beruflichen Tätigkeiten handeln. Kunde  i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch  Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine  Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht  Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich  zugestimmt.

§ 2. VERTRAGSABSCHLUSS

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie  Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des  zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die  bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der  Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach  Eingang bei uns einzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder  durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir  den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch  keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung  kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und  rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur  für den Fall dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,  insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit  unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der  Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich  zurückerstattet.

5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird  der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§ 3. KOSTENVORANSCHLAG

1. Soweit möglich, wird dem Auftraggeber der voraussichtliche  Reparaturpreis bekannt gegeben. Kann die Reparatur zu diesen Kosten  nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der  Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das  Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen  Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.

2. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen  werden dem Auftraggeber je nach entstandenem Aufwand in Rechnung  gestellt, da in diesem Zusammenhang nachfolgend aufgeführte notwendige  Arbeiten durchgeführt werden:

a) Demontage,

b) Fehlersuche (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit)

c) Einholung von Angeboten über Ersatzteile bzw. Reparatursätze

d) Erstellung des Kostenvoranschlages

3. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen  werden nur bei Auftragserteilung dem Auftraggeber nicht in Rechnung  gestellt, da die bereits erbrachten Leistungen bei Durchführung der  Reparatur verwertet werden.

§ 4. NICHT DURCHFÜHRBARE REPARATUR 

1. Wenn ein Auftrag aus Gründen nicht durchgeführt werden kann, die  der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der entstandene Aufwand  für die erbrachten Leistungen des Kostenvoranschlages dennoch vom  Auftraggeber zu tragen. Dies gilt insbesondere:

a) wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat

b) der Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt

c) der Auftrag während der Durchführung gemäß § 649 BGB gekündigt  wurde, ohne dasshierfür ein Umstand ursächlich war, den der  Auftragnehmer zu vertreten hat

2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des  Auftraggebers und gegen Erstattung der Kosten wieder in den  ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht  für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher  Nebenpflichten und für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung  vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand  selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der  Auftraggeber beruft.

4. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit seiner  Mitarbeiter, sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten.

§ 5. REPARATURFRIST, LIEFERTERMIN

1. Die Angaben über die Reparaturfristen und Liefertermine beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.

2. Die Vereinbarung einer verbindlichen Reparaturfrist bzw. eines  verbindlichen Liefertermins kann der Auftraggeber erst dann verlangen,  wenn der Umfang der notwendigen Arbeiten sowie der Liefertermin benötigter Reparatursätze bzw. Ersatzteile genau feststeht.

3. Bei notwendigen zusätzlichen Reparaturarbeiten oder später  erteilten Erweiterungsaufträgen verlängert sich die vereinbarte  Reparaturfrist bzw. der Liefertermin entsprechend. Desgleichen gilt bei  Verzögerung der Reparatur bzw. der Liefertermins infolge höherer Gewalt  oder schwerwiegender, unverschuldeter und unvorhergesehener  Betriebsstörungen, wie etwa rechtmäßige Streiks, Aussperrung,  unverschuldetes Ausbleiben von Arbeitskräften oder von Zulieferungen.  Seitens des Auftragnehmers besteht keine Schadenersatzpflicht, er ist  jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über diese Verzögerungen  unverzüglich zu unterrichten.

4. Diese Regelungen stellen keine Einschränkungen von Verpflichtungen  des Auftragnehmers zu sorgfältiger Auswahl von Fachkräften und  Vorlieferanten dar. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht bleibt ebenfalls  unberührt.

§ 6. ABNAHME

1. Die Abnahme des Reparaturgegenstandes hat durch den Auftraggeber,  soweit nichts anderes vereinbart worden ist, im Betrieb des  Auftraggebers zeitnah zu erfolgen.

2. Erweist sich die Reparatur bei Abnahme als nicht vertragsgemäß, so  ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Auftraggebers  unerheblich ist oder der Mangel auf einem Umstand beruht, der dem  Auftraggeber zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor,  so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.

3. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so  gilt die Abnahme nach Ablauf von 2 Wochen seit Zustellung des Reparaturgegenstandes als erfolgt.

4. Mit Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkennbare  Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

§ 7. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an  der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei  Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis  zur vollständiger Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden  Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.  Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der  Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die  Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder  die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel  der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde  unverzüglich anzuzeigen.

4. Wie sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,  insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach  Ziffer 2. Und 3. Dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die  Ware heraus zu verlangen.

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen  Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle  Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die  Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die  Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zu Einziehung der  Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst  einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht  ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 8. LIEFERUNG

1. Lieferfristen beginnen erst nach restloser Klärung aller  Ausführungsdetails zu laufen. Die Einhaltung etwa vereinbarter  Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

2. Sofern wir Lieferfristen schuldhaft nicht einhalten, ist der Kunde  verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens  14 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom  Vertrag zurücktreten.

3. Teillieferungen sind gestattet.

§ 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere  Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,  vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch  bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen  Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei  leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche  des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die  Haftungsbebeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und  Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst  entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn  Schäden am Liefergegenstand oder sonstigen Vermögensgegenständen des  Kunden.

§ 10. VERMIETUNG

1. Die Dauer der Vermietung sowie die Höhe des Mietzinses wird vertraglich und schriftlich festgelegt.

2. Bei Beschädigung des gemieteten Gegenstandes wird die festgesetzte Kaution bis zur Klärung der Sachlage von uns einbehalten.

3. Die Vermietungsgegenstände sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben und bleiben währen der Vermietung unser Eigentum.

4. Eine Vermietung an Dritte darf nicht vorgenommen werden.

5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die  insbesondere durch z.B. unsachgemäße Bedienung, grobe Fahrlässigkeit,  etc. entstanden sind.

§ 11. VERTRAGSSCHLUSS

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie  Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des  zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die  bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der  Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach  Eingang beiuns einzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder  durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir  den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch  keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung  kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und  rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur  für den Fall dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,  insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit  unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der  Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich  zurückerstattet.

§ 12. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an  der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei  Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis  zur vollständiger Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden  Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.  Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der  Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die  Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder  die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel  der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde  unverzüglich anzuzeigen.

4. Wie sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,  insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach  Ziffer 2. Und 3. Dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die  Ware heraus zu verlangen.

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen  Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle  Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die  Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die  Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zu Einziehung der  Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst  einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht  ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 13. VERGÜTUNG

1. An den angebotenen Preis sind wir drei Monate gebunden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer  Versandkostenpauschale und Bearbeitungsgebühr. Beim Versand mittels  Spedition werden die Versandkosten nach Aufwand berechnet.

3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14  Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde  in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die  Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.  Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren  Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine  Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns  anerkannt wurden.

5. Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Auf Arbeitszeit wird kein Skonto gewährt.

7. Sollten von uns gelieferte Waren auch von uns montiert werden,  sind wir berechtigt, die Reisekosten für unsere Monteure sowie die  Kosten der Gepäck- und Werkzeugbeförderung, dem Kunden in Rechnung zu  stellen.

§ 14. VERSAND

1. Der Versand der Ware erfolgt auf Wunsch, Rechnung und Gefahr des Kunden.

2. Die Auswahl des Transportmittels bleibt uns überlassen.

3. Die Versandkosten (Porto und Verpackung) trägt der Kunde.

4. Transportschäden hat der Kunde sofort oder spätestens 4 Tage nach  Erhalt der Ware dem Lieferer und dem Überbringer schriftlich mitzuteilen  und Art und Umfang der Beschädigung mitzuteilen.

§ 15. GEWÄHRLEISTUNG

1. Ist der Käufer Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware  zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder  Ersatzlieferung.

2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die  Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.  Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu  verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und  die Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher  bleibt.

3. Die Ersatzlieferung erfolgt frachtfrei.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach  seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder  Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur  geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen  Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer  Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen;  andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs  ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den  Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche  Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den  Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der  Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei  Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware  festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich  unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der  Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung,  erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung  des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast  für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.  Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf  der Sache bewogen, trifft den Verbraucher die Beweislast für die  Mangelhaftigkeit der Sache.

6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach  gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben  kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach  gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, ver- bleibt die Ware beim  Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich  für die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.  Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht  haben.

7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen  ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Bei gebrauchten Sachen wird die  Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der  Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4).

8. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen  Sachenzwei Jahre  ab Ablieferung der Sache. Bei gebrauchten Sachen  beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies  gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt  hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).

§ 16. GARANTIE

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort für beiderseitige Rechtsbeziehungen ist an unserem Sitz, soweit nichts anderes vereinbart.

3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts  oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser  Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen  Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher  Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden  einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder  teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit  der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise  unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren  wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. § 306 BGB gilt entsprechend.

5. Firma Haid Gastro-Ausstatter darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. Firma Haid Gastro-Ausstatter hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.

§ 18. SALVATORISCHE KLAUSEL, TEILUNWIRKSAMKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder  undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder  undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im  Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder  undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare  Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung  möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen  beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die  vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich  der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

 
 
 
 
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